Qualitätsstufen von Wein

Qualitätsstufen Wein – Prädikate & Klassifikationen einfach erklärt

Deutsche Weine sind per Gesetz in vier Kategorien eingeteilt. Die Einstufung ist von dem Mostgewicht, also dem Zuckergrad in der Traube, abhängig. Die oberste Qualitätsstufe umfasst erstens die Prädikatsweine: Diese wiederum werden unterteilt in Kabinett, Spätlese, Auslese, Beerenauslese, Eiswein und Trockenbeerenauslese. Die mengenmäßig größte Gruppe ist zweitens die der Qualitätsweine bestimmter Anbaugebiete, kurz Q.b.A. Sowohl Prädikatsweine als auch Qualitätsweine stammen zu 100 Prozent aus einem der 13 deutschen Anbaugebiete. Bei der dritten Kategorie Landwein stammen die Trauben aus 26 Landweingebieten, die vierte Kategorie Deutscher Wein hat keine Herkunftsangabe, abgesehen von Deutschland. Welche Regeln gelten für Winzer im Weinberg und Keller und welche Angaben findet der Verbraucher auf dem Etikett? Wir geben einen Überblick.

Qualitätsstufen Wein Deutschland – Definiert per Gesetz
Wein ist ein Lebensmittel und auf dem Etikett ist genau vorgeschrieben, welche Angabe wie groß und wo deklariert werden muss. Die EU-Weinmarktordnung von 2009 und ein noch gültiges Deutsches Weingesetz von 1971 geben Klarheit. Insgesamt gibt es vier Qualitätsstufen, von oben nach unten sortiert: Prädikatsweine, Qualitätswein (Q.b.A.), Landwein und Deutscher Wein. Deutscher Wein und Landwein sind einfache, frische Schoppenweine. Sie sind für den schnellen Konsum gedacht. Erst ab den Qualitätsweinen und Prädikatsweinen wird es richtig interessant. Daher beginnen wir an der qualitativen Spitze mit unserer Aufzählung.

Die oberste Qualitätsstufe: Prädikatsweine

  • Bei den Prädikatsweinen gelten die strengsten Regeln. Sie stehen für Reifepotential, Eleganz und Komplexität.
  • Zu Prädikatsweinen gehören (von unten nach oben): Kabinett, Spätlese, Auslese, Beerenauslese, Eiswein und Trockenbeerenauslese.
  • Prädikatsweine weisen über 70 Grad Oechsle auf. Trockenbeerenauslesen können bis zu 154 Grad Oechsle und mehr erreichen.
  • Diese Weine dürfen nur aus einer einzigen Rebsorte, also zum Beispiel Riesling oder Spätburgunder gekeltert werden.
  • Die Trauben müssen aus einem einzigen Anbaugebiet stammen. Wenn eine Lage (z.B. Niersteiner Ölberg) angegeben ist, müssen die Trauben zu 100 % aus dem Bereich (Nierstein) stammen. Wenn es z.B. „nur“ ein Qualitätswein Nahe ist, müssen die Trauben zu 100% aus dem Anbaugebiet Nahe kommen. Prädikatsweine gehören zu Weinen mit geschützter Ursprungsbezeichnung, (g.U.).
  • Eine Anreicherung mit Zucker oder Most (die sog. „Chaptalisation“), um einen höheren Alkoholgehalt zu erreichen, ist verboten.
  • Die Qualitätsweinprüfung ist verbindlich vorgeschrieben (AP-Nummer = amtliche Prüfnummer). Der Wein darf also keine Fehler in Aussehen, Geruch und Geschmack zeigen. Außerdem muss er typisch für die angegebene Rebsorte und Herkunft sein.
  • Bis 2009 nannte man diese Weine „Qualitätswein mit Prädikat“.
  • Die Abfüllung erfolgt frühestens am 1. März des Folgejahres.

Die mittlere Qualitätsstufe: Qualitätsweine, kurz Q.b.A.

  • Mengenmäßig ist diese Gruppe die größte in der Vermarktung.
  • Zum Zeitpunkt der Lese weisen die Trauben mindestens 55 - 72° Oechsle auf (je nach Anbaugebiet sind Unterschiede möglich).
  • Oft liest man die Abkürzung Q.b.A., das bedeutet „Qualitätswein bestimmter Anbaugebiete“. Die Trauben müssen zu 100 % aus einem der 13 deutschen Weinanbaugebiete stammen. Die Qualitätsweine gehören, ebenso wie die Prädikatsweine, zu den Weinen mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g.U.).
  • Die Chaptalisation ist erlaubt (ein Unterschied zu den Prädikatsweinen, bei diesen ist es nämlich verboten).
  • Die Qualitätsweinprüfung ist verbindlich vorgeschrieben (AP-Nummer, amtliche Prüfnummer).
  • Will der Winzer eine Lage auf das Etikett schreiben, so müssen 75 % des Weines auch von dort stammen.

Die unteren Qualitätstufen: Landwein

  • Landweine haben mindestens zwischen 47 bis 55 Grad Oechsle (je nach Anbaugebiet sind Unterschiede möglich).
  • Diese Qualitätsstufe stellt eine „geschützte geografische Angabe“, g.g.A. dar. Insgesamt gibt es 26 deutsche Landweingebiete. Also doppelt so viele wie Anbaugebiete. Die Landweingebiete muss man als Verbraucher nicht kennen. Es gibt zum Beispiel den „Landwein Rhein“. Dann darf der Wein aus Rheinland-Pfalz und Hessen stammen. Der Wein muss zu 85 Prozent aus diesem Landweingebiet stammen.
  • Die Chaptalisation ist erlaubt.Die unteren Qualitätsstufen: Deutscher Wein
  • Das Mindestmostgewicht muss lediglich 44-50 Grad Oechsle betragen (je nach Herkunft).
  • Es muss keine konkrete Herkunft angegeben werden. Die Trauben stammen aus einem oder mehreren deutschen Weinanbaugebieten.
  • Der vorhandene Alkohol muss nach Anreicherung mindestens 8,5 % vol. betragen. Das ist die in der EU festgelegte untere Grenze für Wein. Eine Chaptalisation ist erlaubt, um den Alkoholgehalt zu erhöhen. Jedoch darf der Wein zum Schluss nicht mehr als 15 % vol. Alkohol aufweisen.
  • Früher nannte man diesen Wein „Tafelwein“.

FAQs

Welche Qualitätsstufen gibt es für Wein in Deutschland?
Von oben nach unten: Die Prädikatsweine, die Qualitätsweine bzw. „Qualitätswein bestimmter Anbaugebiete“ (Q.b.A.), danach folgen die Landweine und die Deutschen Weine. Qualitätswein und Prädikatswein gehören zu Weinen mit geschützter Ursprungsbezeichnung, g.U.; Landwein stammt bereits aus einer geschützten geografischen Angabe (g.g.A); Deutscher Wein hat keine konkrete Herkunftsbezeichnung.

Was entscheidet über die Reihenfolge?
In Deutschland werden die Weine nach dem Mostgewicht, also dem natürlichen Zucker in der Traube, geordnet. Die Maßeinheit lautet: Grad Oechsle. Je später die Ernte; je reifer die Trauben, desto mehr Zucker in der Traube, desto höher das Mostgewicht. Ob ein Wein später trocken oder lieblich ausgebaut wird, ist eine andere Frage.

Meinen die Begriffe Qualitätsstufe, Prädikatsstufe und Güteklasse dasselbe?
Nein, nicht ganz. Mit dem Begriff „Qualitätsstufen“ meint man das Gesamt-Konstrukt. Sobald der Begriff „Prädikat“ fällt, bezieht es sich auf die obere Qualitätsstufe, die der „Prädikatsweine“. Achtung, Verwechslungsgefahr! Mit dem Begriff „Güteklasse“ ist meistens wahrscheinlich „Qualitätsstufe“ gemeint.

Welche Vorteile und Nachteile hat die Einteilung der Qualitätsstufen?
Verbraucher können sich an gewissen Standards orientieren. Die Begriffe sind seit Jahrzehnten etabliert und gelernt. Andererseits wird immer wieder geschimpft, dass die Qualitätspyramide zu kompliziert sei und sich eh kein Verbraucher die Mostgewichte oder Regeln merken könne.

Welche Angaben finde ich auf dem Etikett?
Das Etikett informiert über den Flascheninhalt, über den Alkoholgehalt, die Qualitätsstufe, Herkunftsland, Erzeuger bzw. Winzer und Abfüller. Das Anbaugebiet ist verpflichtend für Qualitäts- und Prädikatswein bzw. das Landweingebiet bei Landwein. Bei deutschen Qualitäts- und Prädikatsweinen ist außerdem die Amtliche Prüfnummer (AP-Nummer) vorgeschrieben. Außerdem müssen Allergene, wie „Enthält Sulfite“, angegeben werden. Diese Daten sind bis auf die Mindestschriftgröße vorgegeben. Die Weinkontrolle ist streng. Was nicht genannt werden muss: Weder Lage noch Jahrgang und Rebsorte sind Pflichtangabe. Ja, das verwundert. Ebenso freiwillig ist die Geschmacksangabe, ob der Wein beispielsweise süß oder trocken ist.

Qualitätsstufen: Ab wann ist ein Wein gut?
Ab dem Zeitpunkt, wenn er Ihnen persönlich schmeckt. Bereits ein Landwein kann als erfrischende Schorle genau richtig sein. Manche Winzer füllen unter der Bezeichnung Landwein sogar sehr gute Weine ab. Qualitätsweine sind gang und gäbe. Es muss nicht immer ein Prädikatswein sein. Das ist wie bei anderen Lebensmitteln auch: Manchmal braucht es einfach eine Scheibe Weißbrot und dann wiederum will man das Super-Extra-Vollkornbrot oder die exzellente Torte genießen.

Gelten die Qualitätsstufen auch für andere Länder?
Weine aus Europa unterliegen in vielen Punkten ähnlichen Richtlinien. Menge, Alkoholgehalt und Qualitätsstufe sind u.a. immer auf dem Etikett zu finden. Viele Weinbauländer, wie Frankreich, Spanien oder Italien, klassifizieren aber nach Herkunft. Nicht nach Oechslegraden. Auch in Deutschland entwickelt man sich aktuell dorthin, indem viele Winzer ihre Weine nach Region, Gemeinde und Lage ordnen. Die stärkere Herkunftsprofilierung ist mit dem bestehenden Gesetz vereinbar bzw. seit 2021 sogar neu verankert und tritt ab 2026 in Kraft.